Ich hab hier in einer Angelegenheit einen Pfüb gemacht und nun kommt vom Gericht Folgendes:
Beschluss ... wird die ZV aus dem Pfüb des Girokontos in Höhe von 806,49 € aufgehoben...
Beschluss ... wird die erfolgte Kontenpfändung hinsichtlich regelmäßig eigehender Beträge aus Gehalt / Lohn vorab einmalig aufgehoben für den Monat Juni in Höhe bis 181,79 €...
Für den 2. Beschluss haben wir eine Stellungnahmefrist bekommen. Kann man hier was gegen den Einbehalt schreiben? Und warum ist die Aufhebung nur für diesen Monat?
Das muss sich irgendwo aus der Begründung ergeben. Ich vermute mal, der erste Beschluss bezieht sich darauf, dass genau dieser Betrag noch auf dem Konto war, der zweite Beschluss wird eine Freigabe des noch vorhandenen Einkommensteils sein, der im Mai noch nicht verbraucht war.
In der Regel kann man dagegen nichts tun. Die ZPO ist grade im ZV-Bereich sehr schuldnerfreundlich.