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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 206 mal aufgerufen
  
 Fragen und Antworten zur Ermittlung der Vergütung des Rechtsanwalts oder Notars
S87 Offline


Beiträge: 55

14.06.2010 10:55
Schlichtungsverfahren + e.Vg. Zitat · antworten

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgenden Fall:

einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht, Termin, Vergleich

gleichzeitig Antrag auf Schlichtungsverfahren gestellt, dieser wurde aber zurückgenommen, da man sich im Termin zur einstweiligen Verfügung geeinigt hatte.

Ich denke hier liegen gemäß § 17 Abs. 7 RVG verschiedene Angelegenheiten vor, so dass ich getrennt abrechnen kann mit 2 x Postpauschale oder?

Muss ich die GG gemäß § 2303 für das Schlichtungsverfahren auf die Verfahrensgebühr anrechnen? Also ich würde wie folgt abrechnen:

Position VV-Nummer Gebührentext/Berechnung Betrag
1 2303 Geschäftsgebühr in Güteverfahren1,50 Gebühren vom Wert 162,42 € 37,50 €
2 7002 Auslagenpauschale 7,50 €
3 3100 Verfahrensgebühr1,30 Gebühren vom Wert 162,42 € 32,50 €
4 Anrechnung Geschäftsgebühr0,75 Gebühren vom Wert 162,42 € - 18,75 €
5 3104 Terminsgebühr1,20 Gebühren vom Wert 162,42 € 30,00 €
6 1003 Einigungsgebühr (gerichtl. Verf. anhängig)1,00 Gebühren vom Wert 1136,97 85,00 €
7 7002 Auslagenpauschale 20,00 €
8 Summe netto 193,75 €
9 7008 zzgl. 19% USt 36,81 €

Summe 230,56 €

Ist das so i.O ?



OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 179


15.06.2010 08:38
#2 RE: Schlichtungsverfahren + e.Vg. Zitat · antworten

Ich hatte ja gehofft, dass hier mal jemand anderes antwortet, aber offensichtlich nicht:

Nach meinem Dafürhalten ist die Berechnung richtig. Bin aber kein Arbeitsrechtssachen-Experte, sowas hatte ich nie in der Praxis. Allerdings unterscheiden sich die Verfahren ja kostenmäßig nicht vom normalen Zivilverfahren (außer erstattungsrechtlich in der I. Instanz) . Ich denke, ich würde genauso abrechnen.



Krabbe Offline


Beiträge: 18

15.06.2010 08:50
#3 RE: Schlichtungsverfahren + e.Vg. Zitat · antworten

Unter der Voraussetzung, dass die Streitwerte so stimmen, ist die Abrechnung auch aus meiner Sicht richtig. Es sind zwei verschiedene Angelegenheiten.



S87 Offline


Beiträge: 55

15.06.2010 11:41
#4 RE: Schlichtungsverfahren + e.Vg. Zitat · antworten

Ja die Streitwerte sind etwas gering, da es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt...

Ok, dann lag ich ja richtig mit meiner Abrechnung.

Vielen Dank für die Antworten und noch einen schönen restlichen Arbeitstag.

Liebe Grüße



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