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Dieses Thema hat 4 Antworten
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 Fragen und Antworten zur Ermittlung der Vergütung des Rechtsanwalts oder Notars
S87 Offline


Beiträge: 55
Punkte: 55

31.05.2010 10:28
Reisekosten im KFA Zitat · antworten

Hallo Ihr Lieben,

ich hätte mal wieder eine kleine Frage.

Wir haben hier ein Kostenausgleichungsverfahren zu laufen. In den Antrag habe ich auch die Fahrtkosten und das Abwesenheitsgeld mit rein genommen. Jetzt schreibt die Gegenseite, dass diese nicht erstattungsfähig sind, da unser Mdt. ja auch eine ortsansässige Kanzlei beauftragen könnte. Ich habe allerdings vergessen, die Fahrtkosten des Mdt. rein zu nehmen, die für die Wahrnehmung des Termins entstanden sind. Die Gegenseite schreibt, dass allenfalls diese zu erstatten sind.

Wie kann ich jetzt argumentieren, dass unsere Reisekosten ebenfalls mit einzuberechnen sind? Ich werde aber auch gleich noch die Fahrtkosten des Mdt. mit rein nehmen, also noch zusätzlich beantragen, weil da habe ich gar nicht dran gedacht.

LG Steffi

OstseeStrandgut Offline


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31.05.2010 12:12
#2 RE: Reisekosten im KFA Zitat · antworten

Am besten ist, du stellst Vergleichsrechnungen auf: Verkehrsanwaltsgebühr, Terminsanwaltsgebühr, Fahrkosten des Mandanten nach JVEG etc.

Was dann am günstigsten ist, wäre auch erstattungsfähig. Wenn eure Fahrkosten am Ende günstiger sind, als Terminsanwalt + Fahrkosten Mandant, dann nimmst du eure Fahrkosten.

Wenn Verkehrsanwalt + 2 x Fahrkosten Mandant (zum Gerichtstermin und zum Unterrichten des RA) günstiger als eure Fahrkosten sind, nimmst du halt diese Kosten.

Erstattungsfähig ist im Grunde immer nur das, was am Ende kostenmindernd war. Allerdings gibt es auch Rechtsprechung, dass die Partei das Recht auf freie Anwaltswahl hat. Dazu müsste sich in den neueren Kommentaren auch etwas finden lassen (BGH-Entscheidungen).

S87 Offline


Beiträge: 55
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31.05.2010 14:52
#3 RE: Reisekosten im KFA Zitat · antworten

Also wenn ich alles vergleiche, dann bin ich deutlich günstiger mit den FK und dem Abwesenheitsgeld. Der GW in diesem Verfahren liegt bei circa 22.000,00 €. Und die angefallenen Reisekosten betragen um die 45,00 €. Also da brauche ich gar nicht rechnen, um zu wissen, dass ein Terminsvertreter teurer gewesen wäre. :-)

Ich habe jetzt auch damit argumentiert, dass eben ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, da schon in vielen Sachen vertreten wurde. Könnte jemand ne Entscheidung hierzu nennen? Ich habe leider nur ein RVG Kommentar hier und sonst ist es nicht so üppig mit Kommentaren, vielleicht hat ja jemand was...

S87 Offline


Beiträge: 55
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01.06.2010 16:52
#4 RE: Reisekosten im KFA Zitat · antworten

Hätte noch irgendjemand ne Entscheidung oder was zum nachlesen parat, womit man die Erstattung der Reisekosten noch begründen könnte, also besonderes Vertrauensverhältnis, freie Anwaltswahl des Mandaten usw.

Wäre super, muss die Stellungnahme bis Donenrstag fertig machen.

Liebe Grüße und einen schönen Feierabend

Steffi

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
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01.06.2010 17:41
#5 RE: Reisekosten im KFA Zitat · antworten

RVG-Kommentar? *grübel*

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