Ich hab mal eine - wahrscheinlich ziemlich blöde - Frage. Kostenrecht ist nicht mein Steckenpferd (wobei ich eigentlich der Meinung bin, dass ich richtig bin) und mein Chef ist da nicht so bewandert und verwirrt mich irgendwie dauernd.
Folgendes Problem: Er fängt immer an, die Gebühren zu reduzieren. Z. B. haben wir jetzt einen Fall, der vor Gericht war und er nur 0,6 gegenüber den Mandanten abrechnen will. Das geht doch nicht!! Ich muss doch den Mandanten die volle 1,3 Verfahrensgebühr in Rechnung stellen und dann kann ich doch die Summe kürzen, oder? Einfach "abzüglich Kulanz" o. ä...
Also der Meinung bin ich auch, da das keine Satzrahmengebühr ist, sondern nach 3100 eine festgelegte Gebührenhöhe. Ggf. steht das auch in der BRAO (ich meine, dass man nicht weniger nehmen darf als die gesetzlichen Gebühren wegen dem Wettbewerb). Sonst steht in § 2 RVG auch, dass nur im außergerichtlichen Bereich geringere Gebühren als die gesetzlichen angesetzt werden können.