ich weiß zwar nicht, ob das Thema hier richtig ist, aber ich hab´s einfach mal hier rein gesetzt.
Also ich habe hier eine GbR als unsere Mdt. und eine GmbH als Gegenseite, die Rechnung ist vom 17.03.10, in der Rechnung steht drin: zahlbar und fällig: 31.03.2010, Mdt. hat am 10.05.2010 gemahnt.. Ab wann laufen jetzt die Zinsen?? Gilt hier auch erst ab Zugang der Mahnung, als ungefähr der 11. oder 12.05. oder kann ich ab dem 01.04.10 nehmen? Gemäß § 286 Abs. 3 muss der Schuldner mit den 30 Tagen ja nur darauf hingewiesen werden, wenn er Verbraucher ist und das ist er ja hier nicht ... ??!!
Du gibst dir die Antworten ja letztlich schon selbst. Die GmbH ist kein Verbraucher. Entsprechend gelten die Verbraucherregeln natürlich nicht. Wenn der Tag der Fälligkeit kalendermäßig bestimmt ist, gibt´s am nächsten Tag (hier ab 01.04.) Zinsen. § 286 II 1 BGB.