ich habe hier ein ZV-Verfahren wegen Auskunftserteilung für Unterhaltsansprüche. Da der Schuldner die Auskunft bislang nicht erteilt hat und auch das festgesetzte Zwangsgeld nicht gezahlt hat, habe ich nunmehr den Haftbefehl vorliegen.
Wie geht es denn jetzt weiter? Der Haftbefehl ist noch nicht zugestellt, das muss von hieraus erfolgen. Ich schick das dann jetzt zur GV-Stelle am Wohnort des Schuldners mit dem Antrag auf Zustellung und Vollstreckung des Haftbefehls oder?? Sorry, aber ZV ist nicht so meine Stärke. Muss ich bei dem Antrag noch irgendetwas beachten oder reichen da zwei Sätze?
ich habe drei Ausfertigungen bekommen, wieviele muss ich mitschicken? Eigentlich ist doch eine ausreichend oder??
Genau, Haftbefehl dem GVZ übergeben und mit Verhaftung beauftragen. Im Prinzip schreibst du nur rein, dass der Schuldner die Auskunt erteilen soll und gegebenenfalls in Zwangshaft zu nehmen ist bis zur Auskunftserteilung.
überreiche ich beiliegend den Haftbefehl des Amtsgerichts mit dem Auftrag, diesen an den Schuldner zuzustellen und die Verhaftung vorzunehmen, falls der Schuldner die Erteilung der Auskunft, welche ihm durch das ebenfalls beigefügte Versäumnisurteil vom ... auferlegt wurde, nicht erteilt.
Ich bitte um Übersendung des Vollstreckungs- bzw. Verhaftungsprotokolls.
Warum habe ich dann drei Ausfertigungen bekommen? Reicht das, wenn ich nur eine mitschicke für die Verhaftung oder zur Sicherheit zwei Ausfertigungen und eine behalte ich hier?
also ich würde ja sagen, eine Ausfertigung behalten und zwei mitschicken, eine ist bestimmt für den Schuldner wegen der Zustellung. Die zweite bekommst Du sicherlich mit der Zustellbescheinigung zurück.