Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 527 mal aufgerufen
  
 Fragen und Antworten
S87 Offline


Beiträge: 55
Punkte: 55

05.05.2010 11:01
Zustellung und Vollstreckung Haftbefehl Zitat · antworten

Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier ein ZV-Verfahren wegen Auskunftserteilung für Unterhaltsansprüche. Da der Schuldner die Auskunft bislang nicht erteilt hat und auch das festgesetzte Zwangsgeld nicht gezahlt hat, habe ich nunmehr den Haftbefehl vorliegen.

Wie geht es denn jetzt weiter? Der Haftbefehl ist noch nicht zugestellt, das muss von hieraus erfolgen. Ich schick das dann jetzt zur GV-Stelle am Wohnort des Schuldners mit dem Antrag auf Zustellung und Vollstreckung des Haftbefehls oder?? Sorry, aber ZV ist nicht so meine Stärke. Muss ich bei dem Antrag noch irgendetwas beachten oder reichen da zwei Sätze?

ich habe drei Ausfertigungen bekommen, wieviele muss ich mitschicken? Eigentlich ist doch eine ausreichend oder??

Liebe Grüße

Steffi

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
Punkte: 1.635


05.05.2010 14:50
#2 RE: Zustellung und Vollstreckung Haftbefehl Zitat · antworten

Genau, Haftbefehl dem GVZ übergeben und mit Verhaftung beauftragen. Im Prinzip schreibst du nur rein, dass der Schuldner die Auskunt erteilen soll und gegebenenfalls in Zwangshaft zu nehmen ist bis zur Auskunftserteilung.

Nix kompliziertes dran.

S87 Offline


Beiträge: 55
Punkte: 55

06.05.2010 09:22
#3 RE: Zustellung und Vollstreckung Haftbefehl Zitat · antworten

Guten Morgen,

kann ich das so schreiben:

in der ZV Sache x/ Y

überreiche ich beiliegend den Haftbefehl des Amtsgerichts mit dem Auftrag, diesen an den Schuldner zuzustellen und die Verhaftung vorzunehmen, falls der Schuldner die Erteilung der Auskunft, welche ihm durch das ebenfalls beigefügte Versäumnisurteil vom ... auferlegt wurde, nicht erteilt.

Ich bitte um Übersendung des Vollstreckungs- bzw. Verhaftungsprotokolls.

Warum habe ich dann drei Ausfertigungen bekommen? Reicht das, wenn ich nur eine mitschicke für die Verhaftung oder zur Sicherheit zwei Ausfertigungen und eine behalte ich hier?

Liebe Grüße

Anne8 Offline


Beiträge: 37
Punkte: 37

09.05.2010 20:04
#4 RE: Zustellung und Vollstreckung Haftbefehl Zitat · antworten

Hi S 87,

also ich würde ja sagen, eine Ausfertigung behalten und zwei mitschicken, eine ist bestimmt für den Schuldner wegen der Zustellung. Die zweite bekommst Du sicherlich mit der Zustellbescheinigung zurück.

 Sprung  
Forum für deine Homepage http://inso-fuer-renos.xobor.de/ http://kanzleigefluester.wordpress.com/
Xobor Forum Software von Homepagemodules.de
Einfach ein Forum erstellen