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 Rechtsprechung zu Gegenstandswert, Prozesswert, Streitwert, Kosten aus der Region
renos-mv Offline


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25.04.2010 14:10
OLG Rostock - bei Stufenklage richtet sich der Gebührenstreitwert nach dem Leistungsanspruch Zitat · antworten

OLG-ROSTOCK
Entscheidung, AZ: Beschluss, 6 W 62/07
Verkündungsdatum: 15.10.2007
Rechtsgebiete: GKG, RVG
Leitsatz: 1. Bei einer Stufenklage, in der Leistungs- und Vorbereitungsansprüche zusammentreffen, ist der Gebührenstreitwert nach dem höchsten Anspruch, also dem Leistungsanspruch zu bestimmen. Maßgeblich für die Bemessung des Wertes des Leistungsbegehrens sind die zu Beginn des Rechtsstreits vom Kläger geäußerten Erwartungen; durch eine spätere Verringerung ermäßigt sich der Streitwert nicht, wohl aber sind die geäußerten Erwartungen der Berichtigung zugänglich.

2. Die bei Klageeinreichung bestehende Erwartung des Klägers bleibt so lange wertbestimmend, bis er seinen Leistungsantrag beziffert. Lediglich die mit oder nach der Bezifferung entstehenden Gebühren sind nach dem veränderten Streitwert zu berechnen.

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