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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 287 mal aufgerufen
  
 Fragen und Antworten zur Ermittlung der Vergütung des Rechtsanwalts oder Notars
S87 Offline


Beiträge: 55
Punkte: 55

22.04.2010 09:49
VU, Verweisung vom AG an´s LG Zitat · antworten

Hallo ihr Lieben,

folgender Sachverhalt zur Abrechnung:

Klage eingereicht beim AG, es erging VU, da keine Verteidigungsanzeige kam, dagegen wurde Einspruch eingelegt. Dann kam es zur Verhandlung, in der Verhandlung wurde das Verfahren an das LG verwiesen das die Streitwerte höher als 5000,00 € waren.

In der Verhandlung vor dem LG haben wir die Klage zurückgenommen. Es erging Beschluss dass wir die Kosten zu tragen haben, außer die Kosten der Säumnis, die die Beklagte selbst zu tragen hat...

Außergerichtlich waren wir auch tätig..

Muss ich wegen diesem Satz mit der Säumnis jetzt irgendwas beim Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite beachten? Im Termin hatte die Gegenseite glaub ich einen Unterbevollmächtigten

Ich würde wie folgt abrechnen:

1,3 VG
- 0,65 GG
1,2 TG
Auslagen
UST

Was meint ihr oder bin ich jetzt total verkehrt? Verfahren AG und LG sind ja trotzdem ein Rechtszug geblieben nach § 20 Abs. 1 RVG

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
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22.04.2010 13:35
#2 RE: VU, Verweisung vom AG an´s LG Zitat · antworten

Ich sehe keine zusätzlichen Kosten der Säumnis. Das wären vielleicht Fahrtkosten nach auswärts gewesen. Aber ansonsten würde ich so abrechnen, wie du vorgeschlagen hast.

S87 Offline


Beiträge: 55
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22.04.2010 16:33
#3 RE: VU, Verweisung vom AG an´s LG Zitat · antworten

Ok, dann hab ich ja mit meinen Gedanken richtig gelegen, mich hat dieser Satz mit der Säumnis nur etwas verwirrt. :-)

Liebe Grüße und einen schönen Feierabend

Simpsonia Offline


Beiträge: 88
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22.04.2010 20:55
#4 RE: VU, Verweisung vom AG an´s LG Zitat · antworten

Wurden die außergerichtlichen Kosten mit festgesetzt? Ansonsten müssen die doch gar nicht angerechnet werden, oder

OstseeStrandgut Offline


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22.04.2010 21:38
#5 RE: VU, Verweisung vom AG an´s LG Zitat · antworten

Du kannst doch außergerichtliche Kosten nicht festsetzen *grübel*, oder meinst du, ob sie tituliert sind?

Ich bin davon ausgegangen, dass die GG entstanden und tituliert ist, weil S87 von sich aus anrechnete.

Simpsonia Offline


Beiträge: 88
Punkte: 88

23.04.2010 11:33
#6 RE: VU, Verweisung vom AG an´s LG Zitat · antworten

Zitat von Jamie
...oder meinst du, ob sie tituliert sind?



Genau das meinte ich

S87 Offline


Beiträge: 55
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26.04.2010 11:24
#7 RE: VU, Verweisung vom AG an´s LG Zitat · antworten

Also meine Abrechnung sollte jetzt gegenüber dem Mandanten bzw. gegenüber der RSV sein, also das komplette außergerichtliche und gerichtliche Verfahren.

Und da wir die Klage zurückgenommen haben, müssen wir ja jetzt die Kosten der Gegenseite übernehmen. Diese waren aber soweit ich mich erinnere außergerichtlich noch nicht tätig, so dass die ja uns gegenüber eh nur 1,3 und 1,2 festsetzen lassen können...

Liege ich richtig ??

Aber selbst wenn die Gegenseite außergerichtlich mit uns schon korrespondiert hätte, müsste sie in der Festsetzung keine Anrechnung der GG vornehmen, da diese ja nicht tituliert wurde.

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
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26.04.2010 15:04
#8 RE: VU, Verweisung vom AG an´s LG Zitat · antworten

Ja, gut, dann wäre ja beim Mandanten bzw. dessen RSV wie folgt abrechnen:

1,3 GeschG
Auslpauschale
USt.

1,3 Verfg
./. 0,65 GeschG
1,2 TG
Ausl. (auf 1,3 VerfG + 1,2 TG)
USt.

Dem Gegner steht kein Erstattungsanspruch für die Geschäftsgebühr zur Seite, es gibt keine Anspruchsgrundlage. Da die GG nicht titulierbar ist, muss sie - nach den neuen Regelungen - nicht angerechnet werden.

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