Ich war gestern noch mal beim AFZ und hab mich mal über den Bildungsscheck erkundigt. Die Dame dort war sehr nett und hat mir alles bis ins kleinste Detail erklärt:
Dieser muss vom Unternehmen direkt angefordert werden (es gibt da auf der Seite der gsa-schwerin den Antrag) und dann per Mail und mit einigen Unterlagen vom Chef dann nochmal direkt per Post versandt werden. Man sollte so 4-6 Wochen Zeit einplanen, bis man Antwort bekommt (der Scheck ist allerdings auch nur 3 Monate gültig) und er muss vor Kursantritt vorliegen. Hierüber werden dann 75 % der Kosten übernommen (jedoch nicht mehr als 500,00 €) und man selber muss nur noch 25 % tragen. Mittlerweile hängt das wohl auch nicht mehr davon ab, wie viel ein Unternehmen verdient, sondern jeder (!) - mit Ausnahme von u. a. kommunalen Unternehmen usw., die bekommen wohl eine extra Förderung - der ihn beantragt, bekommt ihn auch.
Nun würde ich gerne wissen, ob es eventuell noch andere Möglichkeiten gibt, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden? Kennt Ihr da noch eine?
Förderung übers Arbeitsamt fällt aus, da ich weder arbeitlos, noch von Arbeitslosigkeit bedroht bin, oder?
Meister-Bafög funktioniert auch nicht, weil ich nicht zu den zu fördernden Personen gehöre, oder?
Das Rechtsfachwirte-Studium wird Bafög-gefördert. Wie sieht´s mit Begabtenförderung aus? Ist altersbeschränkt (24 Jahre glaub ich) und von der Abschlussenote der Ausbildung.
Begabtenförderung fällt auch flach. Bin bereits über das Alter hinaus
Dann wird's doch beim Bildungsscheck bleiben - wobei Kostenübernahme von 75 % ja schon super ist (vielleicht übernimmt mein Chef ja auch die Häflte des Restes und dann bleibt schon gar nicht mehr so viel übrig )
@Simpsonia, Ich muss jetzt mal so doof fragen, aber für welche Weiterbildung würdest du denn diesen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wollen???
Also für die Rechtsfachwirtausbildung gibt´s auf alle Fälle dieses Meisterbefög, da werden glaube ich 75 % übernommen. Das ist allerdings wie ein Darlehen, was man innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzahlen muss. Das kann man aber im Internet nachlesen, so genau weiß ich das nicht mehr. Ich hatte mich darüber auch mal schlau gemacht, weil ich eigentlich letztes Jahr im September mit der Weiterbildung anfagen wollte, es aber dann doch gelassen habe.
Ja und ansonsten bleibt da nur noch, Chef fragen, ob der die Kosten übernimmt ... ;-)
Ich wollte "Buchhaltungsfachkraft" machen. Hab mich auch schon darüber erkundigt, dass wird alles so über den Bildungsscheck funktionieren. Dachte vielleicht, dass es eventuell noch 'ne andere Fördermöglichkeit gibt. Das Gute bei dem Bildungsscheck ist ja, dass man das Geld nicht zurückzahlen muss. Der Kurs kostet doch recht viel Geld.
Hab letzte Woche auch schon meinen Chef gefragt (da ich ja von ihm auch einige Unterlagen benötige) und der würde mir auf jeden Fall helfen. Jetzt muss ich nur noch den Anderen davon in Kenntnis setzen (der war eigentlich von dem "Verein" nicht so begeistert, wo ich das machen will aber das ist mir auch egal - eine Zustimmung reicht ja - also wer weiß, ob dass mit der Übernahme der Kosten vom Chef was werden würde - also besser 25 % zahlen als Alles).
Zitat von S87@Simpsonia, Ich muss jetzt mal so doof fragen, aber für welche Weiterbildung würdest du denn diesen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wollen???
Also für die Rechtsfachwirtausbildung gibt´s auf alle Fälle dieses Meisterbefög, da werden glaube ich 75 % übernommen. Das ist allerdings wie ein Darlehen, was man innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzahlen muss. Das kann man aber im Internet nachlesen, so genau weiß ich das nicht mehr. Ich hatte mich darüber auch mal schlau gemacht, weil ich eigentlich letztes Jahr im September mit der Weiterbildung anfagen wollte, es aber dann doch gelassen habe.
Ja und ansonsten bleibt da nur noch, Chef fragen, ob der die Kosten übernimmt ... ;-)
Liebe Grüße
MeisterBafög läuft so:
1/3 der Kosten übernimmt der Staat voll (Semester + Prüfung). Das muss man nicht zurückzahlen.
Für die restlichen 2/3 der Kosten kann man ein Darlehen aufnehmen, muss man aber nicht. Man kann auch nur die Förderung des 1/3 in Anspruch nehmen, das man eben nicht zurückzahlen muss. So spart man zumindest einen Teil. Für die Rückzahlung kann man unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. zu wenig Einkommen, zu wenig Stundenzahl, behindertes Kind u.a.) eine Stundung bekommen, die ggfls. zum Schluss zum Erlass führen kann.
Und warum hast du dich gedrückt vor der Anmeldung? Also falls du noch ein bisschen Entscheidungshilfe brauchst, ruf mich an. Ich schick dir die Telefonnummer gern per PN. Ich würde allerdings auf jeden Fall das Fernstudium in Berlin empfehlen. ;-)
Da lohnt sich ja der Bildungsscheck mehr für mich. Immerhin werden hier 3/4 der Kosten übernommen und davon muss ich dann nichts zurückzahlen, sondern hab nur Kosten von 1/4.
Kommt ja immer drauf an, wohin man will. Ich wollte mich in meinem Beruf fortbilden, weil ich meinen Beruf eigentlich gern mache. Von daher war das Bafög genau das richtige für mich.
Ja eigentlich gab es da verschiedene Gründe, warum ich die Anmeldung gelassen habe. Also ich persönlich finde es ja immer leichter, wenn man in der Schule sitzt und jemand steht vorne und erzählt den "Stoff". Beim Fernstudium muss man es sich ja mehr oder weniger selbst erarbeiten und ich weiß nicht ob ich das so packen würde, mich immer alleine hinzusetzen usw... Naja die Ausbildung bei Steeger & Groß wäre ja dann immer Freitag und Samstag gewesen, aber da hatte ich dann auch irgendwie meine Bedenken zu, dort immer hin zu fahren. Ich weiß es wären nur 1 1/2 Jahre, die man durchziehen muss aber trotzdem..., vom Wochenende ist dann auch nichts mehr übrig. Da wäre dann das Fernstudium wieder besser...
Naja außerdem ist der Kurs ja nicht billig und selbst wenn 1/3 übernommen wird, der andere Teil muss ja irgendwo her kommen. Und ich verdiene hier eh schon so wenig und da hatte ich ehrlich gesagt keine Lust drauf, auf noch weniger zu verzichten, selbst wenn man es erst später zurückzahlen muss. Und außerdem hätte es mich auf meiner jetzigen Arbeitsstelle eh nicht weiter gebracht, da ich hier eh schon alles mache, von RVG bis ZV und Buchhaltung. Ich bin die einzige Mitarbeiterin und aufsteigen kann ich hier nicht. Also ich wäre mit dem Rechtsfachwirt hier nicht wirklich weiter gekommen. Ich habe auch immer Bewerbungen in andere Bereiche zu laufen, also keine Kanzleien, so dass es denn womöglich mal umsonst gewesen wäre.
Ja das waren eigentlich so meine Gründe, warum ich mich letztes Jahr dann nicht für die Ausbildung entschieden habe und bis jetzt habe ich es eigentlich auch nicht bereut. Naja es laufen ja jedes Jahr neue Schulungen, so dass ich die Ausbildung ja immer noch machen kann, aber wie gesagt zur Zeit sehe ich einfach überhaupt keinen Vorteil für mich darin.
Zitat von S87Ja eigentlich gab es da verschiedene Gründe, warum ich die Anmeldung gelassen habe. Also ich persönlich finde es ja immer leichter, wenn man in der Schule sitzt und jemand steht vorne und erzählt den "Stoff". Beim Fernstudium muss man es sich ja mehr oder weniger selbst erarbeiten und ich weiß nicht ob ich das so packen würde, mich immer alleine hinzusetzen usw...
Das Gefühl kenn ich. Deshalb hab ich bisher auch immer vor Fernkursen die Finger gelassen. Finde es auch wesentlich besser, wenn man jemanden vor sich stehen hat und denjenigen oder vielleicht andere "Klassenkameraden" fragen kann, wenn man mal ein Problem hat.
Auch bei mir würde der Rechtsfachwirtkurs nicht wirklich was bringen. Bin auch die einzige Angestellte hier im Büro und mehr ist dadurch leider auch nicht zu tun .
Ich freu mich auf jeden Fall schon auf den Kurs! Ich hoffe, dass ich überhaupt noch in der Lage bin zu lernen
Das heißt also, dass eigentlich deine Anwaltskanzlei den Bildungsscheck bekommt, habe ich das richtig verstanden? Die Kanzlei bekommt das Geld, muss einen Teil selbst aufbringen und du darfst an der Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen?
Der Scheck wird von der Kanzlei beantragt und für diese bzw. dann ja den Mitarbeiter, der irgendwo auf den 12 Seiten kurz angegeben wird, genehmigt. Auch müssen sämtliche Unterlagen, die man mitschickt von der Kanzlei sein, nicht die eigenen.
Wenn ich das jetzt noch richtig behalten habe, rechnet das Fortbildungszentrum dann direkt beim LFI ab und der Rest, der dann noch fehlt, wird dann mit der Kanzlei abgerechnet.
Ich spiele ernsthaft mit dem Gedanken, die Rechtsfachwirtfortbildung in diesem Jahr zu beginnen. Gibt es hier noch jemanden?
Dann nochmal zur Förderung: Die RAK hat mir gesagt, dass es nur die Möglichkeit gibt, dafür Meister BaföG zu beantragen. Ist das wirklich so bzw. hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht??
Hallo Yvonne, erstmal willkommen im Forum und danke für die Anmeldung.
Ich habe das Vorbereitungsstudium auf die Kammerprüfung in Berlin im Fernstudium absolviert und hierfür Meister-BafÖG bekommen. Wichtige Infos und welche Unterlagen du für den Antrag benötigst, findest du hier:
Wenn du dann noch Fragen hast, hak einfach noch mal nach. Es ist jedenfalls so, dass du etwa 1/3 der Kosten (Lehrgang, Prüfungsgebühren) "von oben" bekommst, bei den beiden restlichen Dritteln kannst du dich entscheiden, ob du ein Darlehen in Anspruch nehmen willst oder nicht.