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 Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung und Insolvenz aus der Region
OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 179


10.04.2010 16:28
OLG Rostock - Sicherungsvollstreckung nach § 720 a ZPO setzt keine Sicherheitsleistung voraus Zitat · antworten

"1. Das Ausbringen von Vorpfändungen bewirkt regelmäßig keine besonderen Nachteile, die über das normale Maß der Zwangsvollstreckung i. S. d. § 707 ZPO hinausgeht.

2. Eine Sicherungsvollstreckung nach § 720 a ZPO setzt nicht voraus, dass der Gläubiger die ihm in der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Vollstreckungstitels auferlegte Sicherheitsleistung erbracht hat."

OLG Rostock, 21.03.2006, 3 U 18/06 - Leitsatz JurBüro 7/2006, 382/383



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