Hallo, ich habe heute mal eine Frage an euch. Es geht um die TZV. Habe nun schon verschiede Berichte im Netz gelesen. Klar ist es mir trotzdem nicht.
Ich habe hier folgenden Fall: Forderung in eigener Sache. Haben jetzt VB. Nun meldet sich Schuldner und will Raten zahlen.
Da ich ja einen Titel habe (Forderung über 800,00), kann ich nur die 1,0 EG nehmen oder?
Dann ist im VB die Auslagenpauschale für das Mahnverfahren mit 19,50 € festgesetzt. Muss ich jetzt die Auslagenpauschale für die TZV mit 0,50 € ansetzen, damit ich auf die vollen 20,00 komme? Oder kann ich hier die volle Auslagenpauschale neu nehmen?
Der Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung ist m.E. keine Einigung innerhalb des Mahnverfahrens mehr. Der VB liegt vor und das Mahnverfahren damit bereits vorbei. Die Einigungsgebühr kann also m. E. nicht mehr zum Mahnverfahren hinzugerechnet werden.
Es dürfte sich um eine Tätigkeit im Rahmen der ZV handeln.
Du kannst für die Ratenzahlungsvereinbarung eine 1,3fache Geschäftsgebühr und eine 1,5fache Einigungsgebühr abrechnen nach dem Wert der Hauptforderung.
Das Mahnverfahren ist abgeschlossen und es beginnt eine neue Angelegenheit, in der es dann um den Verzicht auf die ZV (und gegebenenfalls auf einen Teil der Forderungen?) geht gegen Zahlung der monatlichen Raten.
Super! Na dann danke ich dir vielmals für deine Hilfe.
Ich hatte auch noch mal gelesen und da stand, dass, wenn man einen Titel hat, man nur noch eine 1,0 EG abrechnen kann. Aber so ist es ja viel besser. Also danke nochmal.