Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 20 mal aufgerufen
  
 Der BGH hat gesprochen: Rechtsprechung zur Zwangsvollstreckung und Insolvenz
silvester Offline


Beiträge: 7

19.12.2011 07:13
Partei-Identität Zitat · antworten

a) Die bloße Änderung des Namens oder der Firma einer Partei steht der Vollstreckung eines Titels dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist.
b) Dass die Namensänderung bzw. Umfirmierung einer Partei in der Vollstreckungsklausel nicht vermerkt ("beige-schrieben") wird, führt lediglich dazu, dass das zuständige Vollstreckungsorgan, das zu eigenen Ermittlungen hin-sichtlich der Parteiidentität zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, die Durchführung der Vollstreckung mit der Begründung verweigern kann, diese Identität lasse sich nicht zweifelsfrei feststellen.
BGH, Beschluß v. 21.07.2011 - I ZB 93/10; Vorinstanzen: LG Darmstadt AG Rüsselsheim

 Sprung  
Forum für deine Homepage http://inso-fuer-renos.xobor.de/ http://kanzleigefluester.wordpress.com/
Xobor Forum Software von Homepagemodules.de
Einfach ein Forum erstellen