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Dieses Thema hat 0 Antworten
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 Der BGH hat gesprochen: Entscheidungen des BGH im Kostenrecht
renos-mv Offline


Beiträge: 170


10.12.2011 11:47
Terminsgebühr bei möglicher mündlicher Verhandlung Beschluss 02.11.2011, XII ZB 458/10 Zitat · antworten

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3, Nr. 3104; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1

Die in Vorbem. 3 Abs. 3 Alt. 3 VV RVG vorgesehene Terminsgebühr kann auch in solchen Verfahren anfallen, in denen eine mündliche Verhandlung für den Fall vorgeschrieben ist, dass eine Partei sie beantragt (in Abgrenzung zu BGH Beschlüsse vom 1. Februar 2007 - V ZB 110/06 - NJW 2007, 1461 Rn. 19 und vom 15. März 2007 - V ZB 170/06 - NJW 2007, 2644 Rn. 7).

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