Habe da mal eine Frage. Ich mache gerade in einer Sache einen KFA wo zwei Streitwerte festgesetzt wurden und zwar bis 31.01.11 A und ab 01.02.11 B. Wir haben unsere Verteidigungsanzeige am 26.01.11 eingereicht, unsere Klageerwiderung aber erst am 28.02.11. Bin ich richtig der Annahme, dass ich für die Verfahrensgebühr den Streitwert A nehme und für den Rest (Term-Geb, Einigung-Geb etc.) Streitwert B?
Das kommt darauf an, warum die Streitwerte unterschiedlich festgestellt wurden: Rücknahme? ERledigung? Teilanerkenntnis? Was war im Termin noch streitig?