ich habe hier ein Vermögensverzeichnis vor mir liegen, das eigentlich nichts hergibt. Der Schuldner bezieht derzeit Insolvenzgeld , sein Arbeitgeber schuldet ihm noch Arbeitslohn, gleichzeitig hat er aber selbst auch Gesellschaftsanteile in diese insolvente Firma.
Mein einziger Gedanke war die Pfändung in den Überschuss der Insolvenzmasse. Ist das bei der Fallkonstellation sinnvoll oder habt ihr wohlmöglich andere Ideen? Achja und sein Arbeitentgelt wird angeblich in bar ausgekehrt, was ich auch nicht glaube, da mir neu wäre das Insolvenzgeld bar gezahlt wird. Oder was sagt ihr dazu?
Danke für eure Hilfe, ist echt bisschen knifflig. lg
Wenn euer Schuldner seine Lohnforderung beim Verwalter seines Arbeitgebers angemeldet hat und eine Quote anfällt, kannst du die selbstredend pfänden (wenn das mit "Überschuss der Insolvenzmasse" gemeint ist).
Bei den Geschäftsanteilen sieht´s wohl anders aus: Wenn die Firma pleite ist, sollte auch von den Anteilen nicht mehr viel da sein.
Insolvenzgeld kann im auch pfänden (falls das über der Pfändungsfreigrenze liegen sollte). Ob es bar ausgezahlt wird oder nicht, kannst du ja mal harmlos bei der Agentur erfragen.
Vielen Dank für die Hilfe.. ich werde es dann mal in Angriff nehmen, die Bundesagentur nach der Auszahlung von Insolvenzgeld zu befragen.. mal gucken was sich mit der Akte noch machen lässt. LG