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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 198 mal aufgerufen
  
 Fragen und Antworten zur Ermittlung der Vergütung des Rechtsanwalts oder Notars
S87 Offline


Beiträge: 55
Punkte: 55

28.06.2011 13:57
PKH und KFA Zitat · antworten

Hallo ihr Lieben,

Ich habe hier mal folgende Sache:

Wir haben PKH, Streitwert über 7.000,00 €. Wir waren Beklagte und haben aber die Sache jetzt gewonnen und die Gegenseite muss alle Kosten tragen.

wie mache ich das jetzt mit der Abrechnung, weil wir ja die PKH Gebühren nur eingeschränkt erhalten?? Mach ich ganz normal PKH Abrechnung und dann gleichlaufend einen Kostenfestsetzungsantrag abzüglich PKH-Gebühren, damit ich den Differenzbetrag noch von der Gegenseite erhalte?? Weil die PKH-Gebühren selbst holt sich ja die Staatskasse von der Gegenseite ab oder??

Liebe Grüße

Steffi

renos-mv Offline


Beiträge: 174
Punkte: 187


30.06.2011 14:44
#2 RE: PKH und KFA Zitat · antworten

Du kannst die Vergütung gem. § 126 ZPO im eigenen Namen gegen den Gegner festsetzen lassen. Wahlanwaltsgebühren abzüglich PKH-Gebühren.

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