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Dieses Thema hat 0 Antworten
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 Der BGH hat gesprochen: Entscheidungen des BGH im Kostenrecht
renos-mv Offline


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13.05.2011 10:14
Aktenversendungspauschale und USt für RA Zitat · antworten

« BGH, Urteil v. 06.04.2011 - IV ZR 232/08 » hat folgendes geschrieben:
Leitsätze


1.Schuldner der nach den §§ 28 Abs. 2 GKG, 107 Abs. 5 OWiG erhobenen Aktenversendungspauschale ist allein derjenige, der mit seiner Antragserklärung gegenüber der aktenführenden Stelle die Aktenversendung unmittelbar veranlasst.

2.Die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale unterliegt nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer. Es liegt insoweit kein durchlaufender Posten i.S. von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG vor.

3.Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt deshalb zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer nach §§ 1, 5 (1) Buchst. a der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (hier ARB 2002) zu erstatten hat.


Vorinstanzen:
LG Düsseldorf
AG Düsseldorf

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