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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 126 mal aufgerufen
  
 Fragen und Antworten
S87 Offline


Beiträge: 55
Punkte: 55

25.02.2011 09:17
MB oder KFA Zitat · antworten

Hallo ihr Lieben,

hab mal ne wahrscheinlich ganz einfache Frage..

Ich habe eine offene Kostenrechnung in einem Strafverfahren. Jetzt meine Frage, kann ich einen MB machen oder muss ich die Kosten festsetzen lassen? Weil der Rechtspfleger wird mir ja nur bei Rahmengebühren die Mindestgebühren festsetzen und dann hab ich ja immer noch den Rest, also würde ich lieber gleich alles mittels MB machen?? Geht das?

Liebe Grüße

renos-mv Offline


Beiträge: 174
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25.02.2011 13:53
#2 RE: MB oder KFA Zitat · antworten

Musst du sogar. Du begründest ja selbst: Der Rpfl. kann nur die Mindestgebühr festsetzen. Kannste ja machen und den Rest per MB ;)

S87 Offline


Beiträge: 55
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28.02.2011 10:03
#3 RE: MB oder KFA Zitat · antworten

Also ich bin jetzt aber nicht "verpflichtet", erst die Mindestgebühren festsetzen zu lassen und dann den Rest per MB geltend zu machen, sondern kann auch gleich alles per MB machen lassen?

renos-mv Offline


Beiträge: 174
Punkte: 187


28.02.2011 17:14
#4 RE: MB oder KFA Zitat · antworten

Natürlich kannst du gleich den MB beantragen oder - wenn du jetzt schon weißt,dass sich der Gegner auch hiergegen wehren wird - die Gebührenklage einreichen.

S87 Offline


Beiträge: 55
Punkte: 55

01.03.2011 10:54
#5 RE: MB oder KFA Zitat · antworten

Alles klar danke...

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