Ich habe eine offene Kostenrechnung in einem Strafverfahren. Jetzt meine Frage, kann ich einen MB machen oder muss ich die Kosten festsetzen lassen? Weil der Rechtspfleger wird mir ja nur bei Rahmengebühren die Mindestgebühren festsetzen und dann hab ich ja immer noch den Rest, also würde ich lieber gleich alles mittels MB machen?? Geht das?
Also ich bin jetzt aber nicht "verpflichtet", erst die Mindestgebühren festsetzen zu lassen und dann den Rest per MB geltend zu machen, sondern kann auch gleich alles per MB machen lassen?
Natürlich kannst du gleich den MB beantragen oder - wenn du jetzt schon weißt,dass sich der Gegner auch hiergegen wehren wird - die Gebührenklage einreichen.