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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 215 mal aufgerufen
  
 Fragen und Antworten
sanni357 Offline


Beiträge: 5
Punkte: 5

17.02.2011 19:54
Ruhestellung PfüB; Bank will Rücknahme Zitat · antworten

Guten Abend,
also wir haben einen Pfüb bei der ospa zustellen lassen. Schuldner hat Sicherheitsleistung für vorläufige Einstellung der ZV geleistet. Nun haben wir Pfüb ruhend gestellt. Sparkasse rief an und teilte mit, dass Pfüb zurückgenommen werden muss, sonst bleib Pfüb dort aufrecht erhalten. Wieso denn das nun? Die können doch nicht einfach sagen, der Pfüb muss zurückgenommen werden. Andere banken in der sache stellen den Pfüb einfach ruhend. Versteh das nicht. Gibt es Rechtsprechung dazu, könnt ihr mir weiterhelfen?

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
Punkte: 1.635


21.02.2011 20:47
#2 RE: Ruhestellung PfüB; Bank will Rücknahme Zitat · antworten

Sorry für´s späte Melden, war im Urlaub.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, mit der du die Bank zwingen kannst, die Pfändung ruhend zu stellen. Es gab Anfang letzten Jahres einen tollen Beitrag im JurBüro (Heft 1, 2010) Bislang haben die Banken das Ruhendstellen als Kulanzleistung mitgemacht, seit Einführung des P-Kontos halten sie sich aus Kostengründen strikt an die Buchstaben des Gesetzes und das besagt: Gepfändet oder nicht gepfändet, dazwischen gibt es nix.

Da hat die Bank leider recht.

sanni357 Offline


Beiträge: 5
Punkte: 5

23.02.2011 13:40
#3 RE: Ruhestellung PfüB; Bank will Rücknahme Zitat · antworten

wie komme ich an diesen beitrag aus dem jurbüro ran?

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
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24.02.2011 18:03
#4 RE: Ruhestellung PfüB; Bank will Rücknahme Zitat · antworten

Hast PN.

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