Guten Abend, also wir haben einen Pfüb bei der ospa zustellen lassen. Schuldner hat Sicherheitsleistung für vorläufige Einstellung der ZV geleistet. Nun haben wir Pfüb ruhend gestellt. Sparkasse rief an und teilte mit, dass Pfüb zurückgenommen werden muss, sonst bleib Pfüb dort aufrecht erhalten. Wieso denn das nun? Die können doch nicht einfach sagen, der Pfüb muss zurückgenommen werden. Andere banken in der sache stellen den Pfüb einfach ruhend. Versteh das nicht. Gibt es Rechtsprechung dazu, könnt ihr mir weiterhelfen?
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, mit der du die Bank zwingen kannst, die Pfändung ruhend zu stellen. Es gab Anfang letzten Jahres einen tollen Beitrag im JurBüro (Heft 1, 2010) Bislang haben die Banken das Ruhendstellen als Kulanzleistung mitgemacht, seit Einführung des P-Kontos halten sie sich aus Kostengründen strikt an die Buchstaben des Gesetzes und das besagt: Gepfändet oder nicht gepfändet, dazwischen gibt es nix.