Guten Abend,heute komme ich einmal mit einer Frage: Kann der Grundversorger für Strom einen Privatinsolaner als Kunden infolge Entgeltschulden ablehnen?
Zur Erläuterung: Die Entgeltschulden entstanden nicht vor Eröffnung der PI sondern erst danach und zwar durch Rückholung einer Zahlung durch den TH. Der zurückgeholte Betrag wurde durch den Grundversorger zur Tabelle gemeldet.
Der Insolaner ist zwei Monate nach Eröffnung wegen Preiserhöhungen zum ExGrundversorger von HRO gewechselt,infolge durch den jetzigen Anbieter verursachter Probleme steht die Rückkehr zum jetzigen Grundversorger an.
Können dem Insolaner die durch die Rückholung entstandenen Schulden jetzt auf die Füße fallen?