Super eine Frage beantwortet und schon kommt der nächste INSO-Fall:
Habe Forderungsmeldung vorgenommen, so wie immer, nix besonderes angekreuzt, wusste ja auch vom Mietkautionssparbuch gar nix, weil die Schuldnerin das damals bei dem Vermieter nicht vorgelegt hat.
Jetzt kommt ein Schreiben vom IV:
Zitat "unter Bezugnahme auf Ihre Forderungsanmeldung ... teile ich mit, das mir die Gemeinschuldnerin ein Sparbuch ausgehändigt hat, welches ehemals zu Gunsten .... (Vorgänger des jetzigen Vermieters und Eigentümers) als Mietsicherheit verpfändet wurde. Nach Auskunft ... befindet sich auf dem Sparkonto ein Guthaben in Höhe von EUR 305,95. Bitte teilen Sie mir ... mit, ob Sie auf Ihr Pfandrecht verzichten, da Sie in Ihrer Forderungsanmeldung dieses nicht geltend gemacht haben."
Sooooo - jetzt glaube ich, dass ich (vorausgesetzt ich hätte vom Sparbuch gewußt) bei der Forderungsanmeldung das Kreuzchen bei "Ja" hätte setzen müssen, wenn es um den Anspruch auf abgesonderte Befriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung des Ausfalls (was immer das auch letztlich auf Deutsch heißt) geht und zwar in Höhe von 305,95 EUR.
Da ich das aber nicht wusste und mir dies also erst jetzt durch den IV mitgeteilt wurde, habe ich eine volle Anmeldung gemacht. Kann ich dem IV jetzt mitteilen -
Zitat "bla bla bla ... hatte die Gläubigerin von dem Sparbuch bis dato keine Kenntnis, da die Gemeinschuldnerin dies nicht vereinbarungsgemäß ausgehändigt hatte und Wege des Eigentümerwechsels hierzu keine Informationen aus der Mieterakte ersichtlich waren. Es wird mitgeteilt, dass auf das Pfandrecht nicht verzichtet wird und eine abgesonderte Befriedigung unter gleichzeitiger Anmeldung des Ausfalls in Höhe von 305,95 EUR beansprucht wird. Um Übersendung eines korrigierten Tabellenauszuges wird höflich gebeten. - bla bla bla ..."
Da kannste ja noch froh sein, dass der Verwalter dich fragt, ob du das Sparbuch haben willst. Natürlich habt ihr ein Absonderungsrecht. Du schreibst, dass du nicht auf dein Absonderungsrecht verzichtest, sondern Auszahlung des Guthaben möchtest und dass die verbleibende Forderung anmgeldet bleibt.
Ausgefallen bist du mit dem Rest, der nicht gezahlt wird, also: Angemeldete Forderung minus Sparguthaben = Ausfall.
Zitat Da kannste ja noch froh sein, dass der Verwalter dich fragt, ob du das Sparbuch haben willst.
Ja, das habe ich auch gedacht. Aber dann beschlich mich die Frage, ob da was dahinter steckt und ich das jetzt wegen der vollen Anmeldung nicht mehr beanspruchen kann. Er braucht ja auch unsere Pfandfreigabe, um den Betrag für sich verwenden zu können ...
Wenn ich aber kurz und gut so schreiben kann, dann mach ich das.
Danke noch mal ... So langsam vergeht die Angst vorm INSO-Verfahrensrecht.