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Dieses Thema hat 5 Antworten
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 Der BGH hat gesprochen: Entscheidungen des BGH im Kostenrecht
renos-mv Offline


Beiträge: 174
Punkte: 187


03.01.2011 17:13
keine Anrechnung der GG, wenn kein konkreter Betrag im Vergleich Zitat · antworten

RVG § 15a Abs. 2
Zu den Voraussetzungen der Gebührenanrechnung im Kostenfestsetzungsver-fahren nach einem Prozessvergleich.
BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VI ZB 45/10 - OLG Hamm
LG Dortmund

BGH, VI ZB 45/10


Ich persönlich halte die Entscheidung nicht für richtig, der nachfolgende Gast2-Beitrag im beck-blog gibt das recht gut wider, was ich dazu denke (stammt aber nicht von mir)


beck blog zur BGH-Entscheidung

sanni357 Offline


Beiträge: 5
Punkte: 5

06.01.2011 19:14
#2 RE: keine Anrechnung der GG, wenn kein konkreter Betrag im Vergleich Zitat · antworten

Hallöchen,

ich hab mich neu hier angemeldet und ich find es super, dass hier gleich das thema ist, womit ich ein problem habe. wir haben genau so ein kostenfestsetzungsverfahren und ich seh da nicht ganz durch. es wurde kostenquotelung festgelegt und ein vergleich über hauptsache gemacht. nun hat kläger im kfa nicht die geschäftsgebühr angegeben und meinte nun nach unserer stellungnahme, dass die geschäftsgebühr anteilmäßig angerechnet werden muss!?!?
irgendwie versteh ich das nicht... warum denn nur anteilmäßig?

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
Punkte: 1.635


07.01.2011 07:14
#3 RE: keine Anrechnung der GG, wenn kein konkreter Betrag im Vergleich Zitat · antworten

Willkommen im Forum und danke für die Anmeldung! Und weitersagen!

Zunächst einmal wäre interessant:

1. Was wurde eingeklagt (die volle oder die halbe Geschäftsgebühr)?

2. Wurde für die Geschäftsgebühr ein genauer Betrag im Vergleich bestimmt?

Ich lese jetzt aus deinem Beitrag heraus, dass nur über die Hauptsache der Vergleich geschlossen wurde, nicht aber hinsichtlich der Geschäftsgebühr. Wenn wegen der Geschäftsgebühr gar keine Aussage getroffen wurde, ist diese nach der h. M. nicht tituliert und muss daher auch nicht angerechnet werden.

sanni357 Offline


Beiträge: 5
Punkte: 5

11.01.2011 12:46
#4 RE: keine Anrechnung der GG, wenn kein konkreter Betrag im Vergleich Zitat · antworten

1. Es wurde die volle Geschäftsgebühr eingeklagt.
2. Nein wurde nicht. Es wurde zur Abgeltung der Klagforderung ein Betrag festgesetzt.

Also hätte man im Vergleich Ausführungen zur Geschäftsgebühr machen müssen. Nun wird diese voll zur Zahlung fällig?

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
Punkte: 1.635


12.01.2011 13:49
#5 RE: keine Anrechnung der GG, wenn kein konkreter Betrag im Vergleich Zitat · antworten

Das Problem ist nicht, dass die GG voll zur Zahlung fällig wäre. Der BGH sagt in seiner oben angeführten Entscheidung, dass es nun über die GG keinen Titel gäbe und sie deshalb nicht auf die VerfG anzurechnen sei.

Ich bin jedoch der Mindermeingung, dass sie sehr wohl anzurechnen ist, weil sie in der Klage geltend gemacht wurde und über die GG sich mit verglichen wurde. Wie die hiesigen Gerichte die Sache handhaben, weiß ich nicht.

Nach der BGH-Entscheidung muss eine Anrechnung jedenfalls nicht vorgenommen werden.

sanni357 Offline


Beiträge: 5
Punkte: 5

20.01.2011 20:39
#6 RE: keine Anrechnung der GG, wenn kein konkreter Betrag im Vergleich Zitat · antworten

na ich werde sehen, wie der kfb aussieht und werde dann berichten...

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