Wir haben für unsere Mandantin Klage nebst PKH-Antrag beim LG eingereicht. Nun haben wir einen Beschluss bekommen, dass unsere Mandantin Raten zahlen soll. Wir sind allerdings mit der Festsetzung nicht einverstanden und wollen natürlich hiergegen vorgehen.
Jetzt würde mich natürlich interessieren, wie hier die Frist aussieht. Hab nämlich 2 Wochen und auch 1 Monat gelesen.
Ich würde meinen, dass die Zwei-Wochen-Frist für die sofortige Beschwerde nach § 127 II ZPO gilt.
Es wird ja nicht die Bewilligung der PKH an sich angefochten, sondern etwas "im Übrigen", nämlich die angeordnete Ratenzahlung. Schon mal Kommentare befragt?