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 Der BGH hat gesprochen: Rechtsprechung zur Zwangsvollstreckung und Insolvenz
renos-mv Offline


Beiträge: 174
Punkte: 187


01.12.2010 09:11
BGH, 05.04.2005, VII ZB 17/05 Zitat · antworten

BGH vom 05.04.2005, VII ZB 17/05

Zitat
ZPO § 850f Abs. 2
Durch die Vorlage eines Vollstreckungsbescheides kann der Nachweis einer Forderung
aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg
des § 850f Abs. 2 ZPO durch den Gläubiger nicht geführt werden.

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