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 Der BGH hat gesprochen: Entscheidungen des BGH im Kostenrecht
renos-mv Offline


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30.11.2010 18:27
Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr Zitat · antworten

Beschluss 28.10.2010, VII ZB 116/09

RVG VV Nr. 3305

Ist die anwaltliche Geschäftsgebühr gemäß RVG VV Nr. 2300 tituliert und dem Erkenntnisverfahren ein Mahnverfahren mit gleichen Gegenstandswerten vorausgegangen, ist bei der Kostenfestsetzung die gemäß RVG VV Nr. 3305 entstandene Verfahrensgebühr für die Tätigkeit im Mahnverfahren auf die gemäß RVG VV Nr. 3100 entstandene Verfahrensgebühr in vollem Umfang anzurechnen.

Beispiel:

Richtig:
1,3 Geschäftsgebühr
1,0 MahnverfG
1,3 VerfG
./. 1,0 MahnverfG
./. 0,65 GG
= 1,95 Gebühren


Falsch:

1,3 Geschäftsgebühr

1,0 MahnverfG
./. 0,65 GG
= 0,35 Gebühren

1,3 VerfG
./. 0,35 GG

= 2,6 Gebühren

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