Hallo, ich hab mal ne Frage und weiß gar nicht ob ich das ohne Akte so ganz genau hinbekomme. Also folgende Situation:
Beklagten haben durch die Zwangsversteigerung nach Zwangsverwaltung das Wohnrecht verloren wir erheben Räumungsklage beim AG das AG schreibt zurück: dass § 23 Nr. 2 lit.a GVG nicht greift und fragt ob ans LG verwiesen werden soll Streitwert: ca. 14.000,-- EUR
kann im Kommentar nicht so wirklich viel darüber finden Kann einer helfen?
Klar kann ich, hauptsächliches Problem war, ob nun Mietverhältnis oder nicht, bei Mietverhältnis greift ja der o.a. §. Vorliegend besteht aber kein Mietverhältnis, also ist der Fall wie ein vermögensrechtlicher Schaden (jemand wohnt zu Unrecht in einem Haus, kann dadurch nicht vermietet werden: Streitwert € 14.000) zu beurteilen, bei dem Streitwert ist natürlich das LG sachlich zuständig, § 71 GVG. Hab noch eine Kommentar gehabt und da konnte ich es auch draus entnehmen.