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Dieses Thema hat 7 Antworten
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 Fragen und Antworten
Andi08 Offline


Beiträge: 6
Punkte: 6

09.11.2010 09:31
Insolvenz - Antrag Versagung RSB Zitat · antworten

Hallo,

ich brauch auch mal einen Denkanstoß, richtet sich aufgrund der Überschrift an alle Insolvenzler , also folgender Fall:

Unser Mandant hat im Jahr 2003 Antrag auf Insolvenz (IK) gestellt, Verfahren eröffnet, soweit alles gut
im Jahr 2010 stellt ein Gläubiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung, er kommt also zu uns und sagt, macht mal. Wir Schriftsatz gefertigt und er RSB erhalten (rechtskräftig). Wir ihm gegenüber unsere Gebühren abgerechnet und jetzt zahlt er nicht. Hab ihn schon angerufen und ne Ratenzahlung angeboten, wollte er aufnehmen nichts ist passiert.

Jetzt meine Frage: kann ich meine Gebühren per MB geltend machen oder sind die verloren??

Ich würde ja sagen, Neuschulden und diese kann ich dann titulieren lassen per MB, oder liege ich da so falsch?

Für einen Denkanstoß wäre ich echt dankbar

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
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09.11.2010 09:57
#2 RE: Insolvenz - Antrag Versagung RSB Zitat · antworten

Das sind selbstverständlich Neuschulden, weil nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (offenbar sogar lange danach) entstanden. Wer solche Mandanten hat, braucht keine Gegner mehr, gelle?

Ich würde nicht nur Mahnverfahren einleiten, sondern Klage einreichen mit dem Feststellungsantrag, dass die Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung resultiert. Vielleicht könnt ihr in der Richtung irgendetwas belegen? Wenn er schon ein Insolvenzverfahren laufen hat, wieso habt ihr nicht auf Vorkasse bestanden? Habt ihr überhaupt über Geld gesprochen?

Vielleicht könnt ihr irgendwie belegen, dass er von Anfang an nicht gewillt war, die Honorarforderung - die ja zweifellos entsteht, wenn man einen Anwalt beauftragt - zu zahlen. Sprich mal mit Chef darüber.

Andi08 Offline


Beiträge: 6
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09.11.2010 11:14
#3 RE: Insolvenz - Antrag Versagung RSB Zitat · antworten

Das habe ich mir ja schon gedacht, natürlich wurde über Geld gesprochen und er beteuert auch immer wieder am Tel. dass er Ratenzahlung aufnimmt, macht es dann aber nicht.

Mein Problem ist, dass meine Chefin dann meistens sagt, der ist in der Insolvenz, da kriegen wir kein Geld mehr und ich darf dann die ganzen Rechnungen wieder stornieren. Das kotzt mich total an!
Es kann doch nicht zu viel verlangt sein, für eine Leistung Geld zu zahlen und wenn man dann auch noch Raten anbietet, manchmal versteh ich die Mandanten nicht!

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
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09.11.2010 11:51
#4 RE: Insolvenz - Antrag Versagung RSB Zitat · antworten

Klar, das spricht sich dann rum: Geh mal zu der, die rennt ihrer Kohle nicht hinterher. Das würde ich schon aus Prinzip machen. Letztlich zahlt sie ja nur noch die Gerichtskosten oben drauf. Mindestens den MB würde ich beantragen - dann eben ohne Vorsatzhandlung. Und so schnell kann der kein Inso-Verfahren mehr beantragen.

hage-es Offline


Beiträge: 5
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02.01.2011 16:42
#5 RE: Insolvenz - Antrag Versagung RSB Zitat · antworten

Die Sache mit der vbuH kann man in diesem Fall vergessen.Eine solche kann nur für Insolvenzforderungen beantragt werden,der Antrag muß im Schlußtermin gestellt werden. Nach dem Schlußtermin und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens kann eine Versgung der RSB nur noch wegen Verletzung der Obliegenheiten beantragt werden.

Neuschulden stellen keine Obliegenheitsverletzung dar. "Sie dürfen in der Insolvenz keine neuen Schulden" machen ist leider nur eine Floskel von Peter Zwegat,insolvenzrechtlich hat der Satz keine Grundlage.

Einziger Trost: Neuschulden fallen nicht unter die RSB.

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
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03.01.2011 09:09
#6 RE: Insolvenz - Antrag Versagung RSB Zitat · antworten

Ich meinte auch nicht, die v.b.u.H. noch für das laufende Insolvenzverfahren. Das spielt natürlich keine Rolle mehr, da hast du selbstverständlich recht. Dennoch könnte Andi08 mit dem neuen Titel im laufenden Insolvenzverfahren nach § 850 f II ZPO vollstrecken. Der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens nach § 850 c ZPO fließt an den Treuhänder in der Wohlverhaltensphase, den tiefer gehenden Betrag bis zum Selbstbehalt bekommt sie. Das wäre ihr Vorteil, wenn sie für Neuforderungen einen v.b.u.H.-Titel erlangt.

hage-es Offline


Beiträge: 5
Punkte: 5

03.01.2011 12:34
#7 RE: Insolvenz - Antrag Versagung RSB Zitat · antworten

Nun hat der Mandant aber bereits die RSB erhalten,es gibt zwar die Möglichkeit innerhalb eines Jahres Versagungsgründe vorzutragen aber eben nur für Obliegenheitsverstöße in der WVP.

Der Drops ist erstmal gegessen. Was bleibt ist eine Forderung hinter der andi bzw. ihre Chefin hinterher laufen können.

Da wird als einzige Möglichkeit das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Feststellungsklage bleiben um wenigstens einen Titel oder ein vollstreckbares Urteil zu erhalten.

OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 477
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04.01.2011 08:40
#8 RE: Insolvenz - Antrag Versagung RSB Zitat · antworten

Mahnverfahren ist nicht ausreichend, wenn die Forderung auch mit der Feststellung versehen werden soll, dass sie aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultiert. Also sollte zumindest nach dem Vollstreckungsbescheid noch ein passendes Feststellungsurteil her. Klar ist das Aufwand ohne Ende, aber immerhin wird der Ex-Mandant diese Schulden nie los, auch nicht in einem möglichen Insolvenzverfahren in 10 Jahren

Für das laufende Insolvenzverfahren ist der Bonbon in der Tat gelutscht.

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