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 Der BGH hat gesprochen: Entscheidungen des BGH im Kostenrecht
OstseeStrandgut Offline


Beiträge: 179


04.03.2010 16:40
Wert Herausgabe Titel - VIII ZB 124/03 - Zitat · antworten

ZPO § 3

Der Wert einer Klage auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels ist gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu bestimmen. Maßgeblich ist das Interesse des Klägers an dem Besitz des Titels, das bei Vorliegen eines die Zwangsvollstreckung aus dem Titel gemäß § 767 ZPO für unzulässig erklärenden Urteils darauf gerichtet ist, einen Mißbrauch des Titels durch den Gläubiger zu verhindern, und unter Umständen nicht zusätzlich wertmäßig ins Gewicht fallen kann.

BGH, Beschluss vom 9. 6. 2004 - VIII ZB 124/ 03



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