Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 191 mal aufgerufen
  
 Rechtsprechung zu Gegenstandswert, Prozesswert, Streitwert, Kosten aus der Region
renos-mv Offline


Beiträge: 174
Punkte: 187


02.10.2010 11:03
OLG Rostock - Streitwerte Ehesache bei Hartz IV Zitat · antworten

Leitsatz: Der Streitwert der Ehesache wird nicht durch die Höhe von ALG II - Leistungen bestimmt.
Rechtsgebiete: GKG, RVG, SGB II
Vorschriften: GKG § 48 Abs. 3 Satz 1, GKG § 48 Abs. 2, GKG § 48 Abs. 3, GKG § 68 Abs. 1, RVG § 32 Abs. 2, SGB II § 19, SGB II § 20,
Verfahrensgang: AG Schwerin 22 F 66/06 vom 22.02.2007

Hartz IV gilt danach nicht als Einkommen im Sinne des § 43 FamGKG bzw. § 48 II GKG a.F. bis 31.08.2009. Deshalb darf der Mindestwert von 2.000,00 € zu Grunde gelegt werden als Wert für die Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Nicht gerade die anwaltsfreundliche Entscheidung.

 Sprung  
Forum für deine Homepage http://inso-fuer-renos.xobor.de/ http://kanzleigefluester.wordpress.com/
Xobor Forum Software von Homepagemodules.de
Einfach ein Forum erstellen