Ich habe gerade ein kleines Problem. Vielleicht kann jemand helfen oder ich steh grad einfach auf´m Schlauch..
Also folgender Fall:
Mandantin hat ratenfreie PKH bewilligt bekommen. Sie verliert die Sache. Nun bekam sie vom Gericht eine Rechnung über die Gerichtskosten. Ist das richtig so? Oder deckt die PKH auch die Gerichtskosten ab, wenn sie verliert?
Hm, die Klägerin ist zumindest Entscheidungsschuldnerin (§ 29 GKG). Aber die Bewilligung der PKH dürfte bewirken, dass die Kosten nicht von ihr gefordert werden können (§ 122 ZPO).
Das sehe ich wie OstseeStrandgut. Die (ratenfreie) Bewilligung von PKH deckt auch die Gerichtskosten ab. Bestimmt hat der Kostenbeamte die Bewilligung von PKH nur übersehen. Ich würde beim Gericht höflich anfragen, warum eure Mandantin die Kostenrechnung erhalten hat.