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 Rechtsprechung zu Gegenstandswert, Prozesswert, Streitwert, Kosten aus der Region
OstseeStrandgut Offline


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29.09.2010 19:20
OLG Saarbrücken - Anrechnung der GG Zitat · antworten

Wenn ihr euch erinnert, ich hatte bereits auf unserem renos-rostock-Treffen erklärt, dass ich die Auffassung der meisten OLG in Deutschland und auch des Herrn Müller-Rabe nicht nachvollziehen kann, dass Erkenntnis- und Festsetzungsverfahren zwei verschiedene Verfahren sein sollen. Damit soll - m. E. - nur vermieden werden, dass die Anrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren erfolgen muss, wenn die Geschäftsgebühr eingeklagt und zurückgewiesen wurde oder aber durch Vergleich (zum Teil oder ganz) tituliert wurde.

Ich habe jetzt eine Entscheidung des OLG Saarbrücken gefunden bzw. wurde in einem anderen Forum darauf aufmerksam. Auch dort wird meine Meinung vertreten: Wenn die Geschäftsgebühr eingeklagt und auch nur teilweise tituliert ist, ist sie im Festsetzungsverfahren anzurechnen. Ich weiß, dass sich diese Auffassung (vorerst) nicht durchsetzen wird. Offenbar gefällt allen das (an den Haaren herbei gezogene) Argument, dass Erkenntnis- und Festsetzungsverfahren verschiedene Verfahren sind, so gut, dass keiner sich daran erinnert, dass das in den letzten 100 Jahren des Bestehens der ZPO nicht so war.

Ich hänge die Entscheidung mal unten dran zur Kenntnisnahme und zum Drübernachdenken. Ist zwar nicht aus der Region, aber für mich super interessant. Immerhin stehe ich nicht allein da mit meinen Gedanken. Es soll noch vom AG Bremen eine Entscheidung geben, aber die hab ich noch nicht gefunden.

Dateianlage:
OLG Saarbrücken.pdf
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