Ich habe nen Versäumisurteil. Die Gegenseite hat Einspruch eingelegt. Einspruch durch Urteil vom Gericht verworfen. Bekomm ich jetzt noch RA-Gebühren.
Hab gelesen, wenn der RA den Einspruch eingelegt hätte, hätte ich noch mal die Verfahrensgebühr nehmen können. Aber in diesem Fall war es ja die Gegenseite.
Kann ich jetzt noch was abrechnen für die Sache, außer die Kosten des VU.
Wurde das schriftliche Verfahren angeordnet, obgleich normalerweise eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben gewesen wäre? Habt ihr zum Einspruch noch Stellung genommen?
Gegebenenfalls könnte ja noch die Terminsgebühr angefallen sein. Was meinen die anderen? Bin ja nicht mehr so der Kostenexperte.