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silvester
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Punkte: 7
27.09.2010 08:20
LG Lübeck, Berliner Räumung, Schadensersatzpflicht des Vermieters
Zitat · antworten
Der Vermieter ist dem Mieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn nach einer Berliner Räumung das Räumungsgut verloren geht. Dem Mieter kommt eine Beweiserleichterung bis hin zu Beweislastumkehr zugute. LG Lübeck, Beschluss vom 21.04.2010 – 14 T 33/10 – DGVZ 2010, 154
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